Fragwürdige Qualifikation für Energieberater oder: Wird jetzt „Akquise“ als „Beratung“ förderfähig?

Hausbesitzer, die sich um öffentliche Fördermittel und Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die energetische Modernisierung von Wohnhäusern bewerben, brauchen vorab eine unabhängige Energieberatung. Das ist sinnvoll, denn es geht um öffentliche Gelder.

Nun will der Staat vor allem durch weitere Sanierungen im Wohnbereich seine Klimaziele erreichen und so andere Bereiche aus Industrie und Verkehr schonen. Da gerade private Bauherren aber häufig nicht genügend Geld haben, um vor Verfall eines Bauteils bereits umfassend zu sanieren, läuft die energetische Sanierungsberatung im Wohnbereich nicht so zügig, wie mancher es gerne hätte. Die Politik will das ändern. Statt nun endlich wichtige Anreize wie die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen auf den Weg zu bringen erweitert man deshalb im Handstreich den Kreis der Energieberater – und zwar ausgerechnet um diejenigen, die dabei etwas verkaufen wollen.

Dazu ist am 1. Dezember die neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude in Kraft getreten. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erweitert damit den Kreis der Energieberater überaus großzügig – und auf Kosten der Qualität und Neutralität der Beratung.

Der Verband Privater Bauherren (VPB) hält die aktuelle Maßnahme für äußerst bedenklich und hat die neue Richtlinie im Vorfeld beim BMWi entsprechend kritisiert. Das Problem: Ab sofort sind auch solche Energieberater zur staatlich geförderten energetischen Beratung zugelassen, die selbst hinterher ausführen wollen.

Hier stellt sich die Fragen nach der Neutralität, zumal wenn diese neuen „Verkaufsberater“ sich durch ihre Aufnahme auf die staatliche Energieberaterliste dann künftig auch im sonstigen Berufsleben quasi mit dem Bundesadler schmücken und so für ihre vermeintlich besonders herausgehobene Seriosität und Qualität auch im nicht geförderten Bereich werben. Die Neutralität bleibt damit eindeutig auf der Strecke. Das Ministerium macht vielmehr den Bock zum Gärtner. Mit der neuen Richtlinie werden Beratungen zunehmend zu Akquisitionsveranstaltungen.

Besonders kritisch dabei ist, dass die Bauherren sich dessen nicht bewusst sind, weil diese neuen Berater eben ein staatliches „Qualitätssiegel“ erhalten. Gerade Verbraucher verlassen sich bei staatlicher Legitimierung auf das Qualitätsversprechen und den Verbraucherschutz des Staats.

Wir kritisieren, wie die geschäftsführende Wirtschaftsministerin die „regierungslose“ Zeit genutzt hat, um diese politikverändernde Regelung von Quantität statt Qualität im Schnellverfahren einzuführen.
Die Verbraucherbauherren werden hier eklatant getäuscht.

Ob sich die Quantität der Beratungen mit der neuen Richtlinie erhöhen lässt, wird sich zeigen. Die Qualität wird leiden! Schon heute bleibt die vom Fördermittelgeber erreichte CO2-Einsparung häufig hinter dem erreichbaren Ziel zurück. Auch die angestrebte Qualitätssicherung in der Ausführungsphase wird durch interessensgesteuerte Angestellte der Ausführenden nie so effektiv sein, wie geplant und im Sinne der Fördermittelgeber, nämlich der Steuerzahler, nötig.

Bauherren sollten deshalb ganz genau prüfen, ob ihr Energieberater eigene Verkaufsinteressen verfolgt oder ob er wirklich neutral ist. Alles andere ist eine Irreführung der Bürger, die sich auf eine seriöse Verwendung ihrer Steuergelder verlassen.